OLG München untersagt Kopienversand durch Subito

Das Oberlandesgericht München hat sein Berufungsurteil in dem Rechtsstreit des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels (u.a.) gegen den Dokumenten-Lieferdienst Subito (u.a.) gefällt (Az. 29 U 1638/06, verfügbar z.B. bei LexisNexis). Das OLG weicht in einem entscheidenden Punkt von der erstinstanzlichen Entscheidung des LG München I ab:

Während aus Sicht deutscher Studierender die Urheberrechtsverletzung, die auch das LG bereits gesehen hatte, nämlich der Versand an ausländische Bibliotheken zum Zweck der Weiterreichung an einen dortigen Bibliotheksnutzer, praktisch kaum relevant ist, stellt die OLG-Entscheidung den Subito-Dienst auch für die übliche studentische Nutzung in Frage. Bei Subito können nämlich Artikel aus wissenschaftlichen Zeitschriften bestellt werden – man bekommt sie dann eingescanned als E-Mail-Anhang zugeschickt.

Genau dort ist der “Knackpunkt”: Gemäß § 53 Absatz 2 UrhG sind nämlich Kopien  nur zulässig, wenn sie auf Papier sind oder nur eine “analoge” Nutzung erlauben (Kopienversand per Post und Fax ist und bleibt daher zulässig). An der analogen Nutzung scheiden sich die Geister: Das LG hatte angenommen, dass eine Bilddatei (Scan) nur eine analoge Nutzung erlaubt, denn man könne einen Scan nur ansehen und ausdrucken. Die typischen digitalen Nutzungen, nämlich Volltextsuche und Herauskopieren von Teilen des Textes in ein eigenes Textdokument, seien nicht möglich. Das OLG hingegen sieht auch in angehängten Bilddateien eine digitale Nutzung, denn im Gegensatz zu Papierkopien könne man sie immerhin “so wie sie sind” in ein eigenes Dokument einfügen und auch viel einfacher und ohne Qualitätsverlust nochmals kopieren.

Meines Erachtens hatte das LG Recht und irrt das OLG. In § 52 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 und 2 sind die Papierkopie und die analoge Nutzung als Alternativen genannt. Würden nur noch Papierkopien als analoge Nutzung gelten, wäre die Nr. 2 praktisch ohne eigenen Gehalt. Zudem sind Kopien per Fax ja zulässig – auch beim Faxen tun die Faxgeräte im Grunde nichts anderes, als eine Bilddatei zu übertragen; bei den heute verbreiteten Computerfaxen liegt die Bilddatei hinterher dem Empfänger nicht anders vor, als wenn er sie per E-Mail bekommen hätte.

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