DSRI-Absolventenpreis 2007
Am vergangenen Freitag, dem 5.10.2007 hat die Deutsche Stiftung für Recht und Informatik (DSRI) in Köln ihre diesjährigen Preise, nämlich den Wissenschaftspreis und den Absolventenpreis vergeben; letzterer ist in diesem Jahr geteilt (oder zweimal) vergeben worden. Mit einem der der Absolventenpreise 2007 ist meine Studienarbeit “Ist die Speicherung dynamischer IP-Adressen von Kunden, die einen Flatrate-Vertrag haben, durch Access Provider nach deutschem und europäischem Recht zulässig” ausgezeichnet worden.
Die Auszeichnung wurde mir persönlich von Frau PD Dr. Irini Vassilaki überreicht. In ihrer Laudatio hat sie aus meiner Arbeit insbesondere die Stellungnahme zur Umsetzung der Data Retention Richtlinie (Vorratsdatenspeicherung, 2006/24/EG) hervorgehoben. Mich hat das ein wenig überrascht, denn eine ganz ausführliche Prüfung der formellen und materiellen Rechtmäßigkeit der Richtlinie konnte im Rahmen des gegebenen Themas nicht Gegenstand meiner Arbeit sein. Dennoch ist es mir (offenbar) gelungen, die wesentlichen Argumente für eine formelle und materielle europarechtliche Rechtswidrigkeit der Richtlinie herauszuarbeiten.
Die ganze Studienarbeit erscheint demnächst in einer von mir herausgegebenen Ausgabe zusammen mit anderen Prädikats-Studienarbeiten von Kommilitonen. Da aber auch Urheberrecht Gegenstand meines Studienschwerpunkts war, habe ich darauf geachtet, dass es mir dennoch möglich ist, einen Auszug meiner Studienarbeit hier unter Creative Commons Lizenz zu veröffentlichen.
Ich habe daher die Einleitung, das Kapitel über die anstehenden Umsetzungen (Data Retention Richtlinie sowie prozessrechtlicher Teil der Cybercrime Convention) und das Fazit hier für Euch exzerpiert:
Speicherung von IP-Adressen (Auszug) (pdf, 360kB)
Viel Spaß beim Lesen dieses kleinen “Teasers”.
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