EICAR veröffentlicht Stellungnahme zu § 202c StGB – Vortrag am Montag
Die European Expert Group for IT-Security, kurz EICAR, hat die Stellungnahme “IT-Sicherheit und § 202 StGB – Strafbarkeit beim Umgang mit IT-Sicherheitstools nach dem 41. Strafrechtsänderungsgesetz zur Bekämpfung der Computerkriminalität” veröffentlicht. Der Umgang mit Hacker-Tools durch IT-Security Professionals im Rahmen ihrer Berufsausübung ist seit Einführung des § 202c StGB durch das 41. StrÄndG problematisch geworden und wird in Fachkreisen und im Internet breit und heftig diskutiert.
Die Stellungnahme ist von mir auf Grundlage eines Projekts mit Christian Hawellek und mit freundlicher Unterstützung von Prof. Dr. Nikolaus Forgó erstellt worden. Sie richtet sich vor allem an IT-Security Professionals, gibt aber auch juristisch interessierten Lesern zumindest einen Einstieg in die mit § 202 StGB zusammenhängenden rechtsdogmatischen Probleme.
Passend dazu werde ich am Montagmorgen im Vorfeld Systems 2007 in München auf dem 1st EICAR Information Security Summit einen Vortrag halten zum Thema “CoE Convention on Cybercrime and its transposition into German criminal law”. Mehr Infos dazu auf der EICAR-Website.
Hier das Dokument: EICAR Stellungnahme zu § 202c StGB (PDF, 230kB)
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