VisuKom erhebt Verfassungsbeschwerde gegen § 202c StGB

Die Bamberger IT-Sicherheitsfirma VisuKom hat nach eigenen Angaben gegen § 202c StGB Verfassungsbeschwerde eingelegt. Ein solches Vorgehen ist naheliegend und ist auch in meiner Stellungnahme zu § 202c für EICAR empfohlen worden. Es ist zu hoffen, dass das Bundesverfassungsgericht wenigstens einen begründeten Ablehnungsbeschluss fasst, wie es dies in seiner Entscheidung vom 9.05.2006 hinsichtlich der ähnlichen Rechtsrisiken für die Hersteller von Tools für die Kilometerzählereinstellung bei Kraftfahrzeugen (Strafbarkeit nach § 22b StVG) getan hat.

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