Keine Klärung in Sachen Umweltzone

Ich habe vor einiger Zeit darüber berichtet, dass meine Daffy und ich Opfer eines Bußgeldverfahrens wurden wegen Parkens in der Umweltzone. Ich halte das Parken in der Umweltzone für nicht verboten.

Heute morgen fand die Hauptverhandlung am Amtsgericht Hannover statt. Ich habe vor mehreren Jahren mal als Zuschauer einer Ordnungswidrigkeiten-Verhandlung in Potsdam beigewohnt, die fand in einem Mini-Sitzungssaal statt, in dem ich den einzigen Besucherstuhl eingenommen habe. Dagegen war das heute direkt stattlich: Die Verhandlung fand in einem “richtigen” Strafgerichtssaal statt und eine ganze Besuchergruppe irgendeiner Berufsschule war auch anwesend. Mittelgroßes Kino, aber leider nur äußerlich:

In der Sache hat die Verhandlung wenig gebracht, der Richter hat das Verfahren gem. § 47 Absatz 2 OWiG eingestellt. Die Verfahrenskosten trägt die Staatskasse, meine eigenen Auslagen (die sich allerdings sehr im Rahmen halten) trage ich selbst. Der Richter hat davon abgesehen, mir gem. § 25a StVG die Verfahrenskosten aufzuerlegen, weil seines Erachtens die Vorschrift nur für originäre Parkverstöße gilt und nicht für das Parken in Verkehrsverbotszonen.

Es bleibt also leider dabei, dass die Sache nicht geklärt werden konnte. Das (prozessuale) Problem bei der Sache ist, dass man zu einer inhaltlich-rechtlichen Klärung zugeben müsste, dass man das Auto selbst geparkt hat, denn wenn das nicht feststeht, kommt ein Bußgeld wegen einer Ordnungswidrigkeit ohnehin nicht in Frage. Wenn man es aber zugibt, riskiert man 40 Euro und (vor allem) 1 Punkt in Flensburg – das wäre die Sache ja vielleicht sogar wert, wenn in OWi-Sachen nicht die latente Gefahr bestünde, dass ein Richter “kurzen Prozess” macht, die Argumente kaum berücksichtigt und die Rechtsbeschwerde nicht zulässt.

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