Das Gericht ist befremdet…
Mal wieder etwas Neues in Sachen Umweltzone: Eine Leserin dieses Blogs hat mir dankenswerter Weise einen neuen Beschluss des Amtsgerichts Hannover (234 OWi 315/11 vom 1.08.2011) zugeschickt. Die Leserin hatte mit einer Kopie “meines” Beschlusses gegen den Kostenbescheid wegen “Teilnahme am Verkehr durch Parken” in der Umweltzone Einspruch eingelegt – mit Erfolg.
Das Gericht führt (erneut) aus: “Eine Erfassung des ruhenden Verkehrs innerhalb der Verkehrsverbote wäre eine unzulässige Ausdehnung des Begriffs ‘Halte- und Parkverstoß’ i.S.d. § 25a StVG”.
Der Halter eines in der Umweltzone geparkten “Stinker-Autos” haftet in Hannover also nicht für die Verfahrenskosten und kann nicht belangt werden. Ist – wie regelmäßig der Fall ist – nicht feststellbar, wer das Fahrzeug geführt hat, bleibt es dabei, dass die Stadt keinen müden Heller sieht.
Dass die Stadt das immer noch nicht verstanden hat, ärgert auch das Amtsgericht: “Das Gericht ist befremdet, dass die Landeshauptstadt Hannover diesen Beschluss ignoriert, obwohl die Betroffene eine Kopie des Beschlusses vom 23.08.2010 vorgelegt hat”.
Ich bin natürlich nicht weniger befremdet.
Beschluss des AG Hannover, 234 OWi 315/11 vom 1.08.2011, im Volltext (pdf)
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