Oktober 28th, 2009 by Dennis
Es gibt einiges Neue in Sachen “Parkverbot in der Umweltzone”:
In der Oktober-Ausgabe der NZV (Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht) ist mein Artikel “Verkehrsverbot in der Umweltzone – Parken erlaubt?” erschienen (NZV 2009, S. 483f.). Inhaltlich entspricht der Artikel dem, was ich auch hier im Blog dazu geschrieben habe, aber natürlich etwas tiefer und auf Juristenfachchinesisch.
In der gleichen NZV-Ausgabe (NZV 2009, S. 516f.) findet sich auüerdem eine Entscheidung des Amtsgerichts Frankfurt/Main (Beschluss vom 15.07.2009, Az. 994 OWi 5/09 – 2017) zu genau diesem Thema. Das AG Frankfurt kommt zu dem gleichen Schluss: Parken ist in der Umweltzone nicht verboten. Ich bemühe mich um eine Volltextversion des Beschlusses und stelle sie dann hier ggf. ins Blog.
Juni 18th, 2009 by Dennis
Ich habe vor einiger Zeit darüber berichtet, dass meine Daffy und ich Opfer eines Bußgeldverfahrens wurden wegen Parkens in der Umweltzone. Ich halte das Parken in der Umweltzone für nicht verboten.
Heute morgen fand die Hauptverhandlung am Amtsgericht Hannover statt. Ich habe vor mehreren Jahren mal als Zuschauer einer Ordnungswidrigkeiten-Verhandlung in Potsdam beigewohnt, die fand in einem Mini-Sitzungssaal statt, in dem ich den einzigen Besucherstuhl eingenommen habe. Dagegen war das heute direkt stattlich: Die Verhandlung fand in einem “richtigen” Strafgerichtssaal statt und eine ganze Besuchergruppe irgendeiner Berufsschule war auch anwesend. Mittelgroßes Kino, aber leider nur äußerlich:
In der Sache hat die Verhandlung wenig gebracht, der Richter hat das Verfahren gem. § 47 Absatz 2 OWiG eingestellt. Die Verfahrenskosten trägt die Staatskasse, meine eigenen Auslagen (die sich allerdings sehr im Rahmen halten) trage ich selbst. Der Richter hat davon abgesehen, mir gem. § 25a StVG die Verfahrenskosten aufzuerlegen, weil seines Erachtens die Vorschrift nur für originäre Parkverstöße gilt und nicht für das Parken in Verkehrsverbotszonen.
Es bleibt also leider dabei, dass die Sache nicht geklärt werden konnte. Das (prozessuale) Problem bei der Sache ist, dass man zu einer inhaltlich-rechtlichen Klärung zugeben müsste, dass man das Auto selbst geparkt hat, denn wenn das nicht feststeht, kommt ein Bußgeld wegen einer Ordnungswidrigkeit ohnehin nicht in Frage. Wenn man es aber zugibt, riskiert man 40 Euro und (vor allem) 1 Punkt in Flensburg – das wäre die Sache ja vielleicht sogar wert, wenn in OWi-Sachen nicht die latente Gefahr bestünde, dass ein Richter “kurzen Prozess” macht, die Argumente kaum berücksichtigt und die Rechtsbeschwerde nicht zulässt.
Februar 19th, 2009 by Dennis
Seit der Änderung von Nr. 153 BKatV (Bußgeldkatalog) können die Behörden nun formell auch den ruhenden Verkehr in der Umweltzone überwachen. Meine kleine, alte Daffy hat es erwischt, heute ist der Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren eingetrudelt.
Schon andernorts ist zu lesen, dass die neuen Kontrollmöglichkeiten Stilblüten treiben, aber eine Frage ist bisher wenig beachtet worden: Ist die “Teilnahme am Verkehr durch Parken” überhaupt verboten?
Jedenfalls für die hannoversche Umweltzone meines Erachtens nein:
Die kürzlich in Kraft getretene Änderung in Nr. 153 BKatV mag der Stadt Hannover formell ermöglichen, den ruhenden Verkehr insoweit zu kontrollieren. Aus der BKatV ergibt sich aber nicht das materielle Verbot der Teilnahme am Verkehr durch Parken. Rechtsgrundlage für das von der Straßenverkehrsbehörde durch Zeichen 270 ausgesprochene Verkehrsverbot ist § 40 Abs. 1 BImSchG. Demnach ist ein Verkehrsverbot zu erlassen, soweit dies im Luftreinhalteplan vorgesehen ist.
Der Luftreinhalteplan der Landeshauptstadt Hannover sieht ausdrücklich lediglich ein “Fahrverbot” vor. Es ist daher auch mit Fahrzeugen der vom Verkehrsverbot erfassten Schadstoffklassen nicht schlechthin jede Teilnahme am Verkehr untersagt, sondern nur die Teilnahme am Verkehr durch Fahren, nicht insbesondere aber die Teilnahme am Verkehr durch Parken. Das zeigt sich auch an der von der Stadt Hannover erteilten Ausnahmebewilligungen. Die Ausnahmebewilligungen werden erteilt “zum Fahren in der Umweltzone”. Auch die von der Stadt Hannover versendeten (freiwilligen) Fahrzeugschilder weisen auf die Genehmigung zum “Befahren” hin. Es ist daher ganz offensichtlich so, dass in der Umweltzone nicht die Teilnahme am Verkehr durch Parken, sondern lediglich die Teilnahme am Verkehr durch Fahren verboten ist.
Der Luftreinhalteplan bestimmt unmittelbar den materiellen Umfang des durch die Straßenverkehrsbehörde auf Grundlage von § 40 Abs. 1 BImSchG durch Zeichen 120 ausgesprochenen Verkehrsverbots. Dies ergibt sich aus dem Wortlaut des § 40 Abs. 1 BImschG (“soweit”). Diese Auffassung hat sich auch die Stadt Hannover im Luftreinhalteplan selbst zueigen gemacht, indem sie auf eine entsprechende Auffassung des niedersächsischen Umweltministeriums verweist.
Die Teilnahme am Verkehr durch Parken ist also gar nicht verboten. Ob ein solches Verbot wegen offensichtlich mangelnder Eignung zur Reinhaltung der Luft erlassen werden könnte, ist ohnehin zweifelhaft, jedenfalls aber besteht ein solches Verbot nicht und deshalb kann in der “Teilnahme am Verkehr durch Parken” auch keine Ordnungswidrigkeit gesehen werden.
Mai 31st, 2008 by Dennis
E-Government ist ein Modebegriff, der für frischen digitalen Wind gerade in denjenigen Behörden sorgen soll, in denen der Amtsschimmel schon lange kein stolzes Pferd mehr ist, sondern ein Pilz. Schon deswegen ist Brandenburg – irgendwie noch immer Stolpes “kleine DDR” – sicher ein prädestiniertes Anwendungsfeld für E-Government.
Brandenburg ist berühmt für so einiges – Cargolifter, Chipfabrik, Lausitzring und reichlich Autobahnblitzer im Speckgürtel um Berlin. So hat es mich denn auch auf meiner letzten Fahrt in die Hauptstadt erwischt. Mit rekordverdächtigen 129 km/h bin ich gefahren, wo nur 120 erlaubt waren.
Es kommt also der übliche Anhörungsbogen der freundlichen Zentralen Landesbußgeldstelle in Gransee mit Anschreiben, umseitigem Foto und Überweisungsträger über 10 Euro. Am Ende des Anschreibens – fast hätte ich den Soli das Verwarngeld gezahlt und es gar nicht gelesen – steckt die Sensation: Continue reading ‘E-Government: OWi interaktiv’