März 9th, 2010 by Dennis
Den folgenden Offenen Brief haben die Fanbeauftragten aller Bundesliga-Clubs veröffentlicht. Interessant daran ist vor allem, mit welchen absurden Forderungen manche Politiker auf den DFB zukommen…
Hier der Brief im Volltext:
Liebe Fußballfans,
Woche für Woche begleiten Tausende von euch ihre Mannschaften zu Heim- und Auswärtsspielen. Ihr unterstützt euer Team lautstark, kreativ und farbenfroh. Wir als Fanbeauftragte wünschen uns diese Form der Fankultur und unterstützen diese nach besten Kräften. Leider werden unsere und auch eure Bemühungen durch verschiedene Zwischenfälle in den vergangenen Monaten mehr und mehr ad absurdum geführt.
Pyrotechnik, zunehmende Gewalt, gegenseitiges Berauben und das anschließende Präsentieren der geraubten Fanartikel sind Fehlentwicklungen, die wir nicht wünschen und die uns zunehmend Sorge bereiten. Vor allem Teile der Ultra-Szenen schaden
dadurch sich selbst und am Ende allen Fans.
Das Beispiel der Fans des 1. FC Nürnberg beim Auswärtsspiel in Bochum hat vielen die Augen geöffnet: Pyrotechnik ist kein harmloses Stilmittel, um der Kurve Farbe zu geben. Pyrotechnik ist hochgefährlich und fordert seit Jahren Verletzte im Fußball.
Der Druck der Politik steigt mit jeder dieser sinnlosen Aktionen:
- Restriktive Vergabepolitik von Auswärtskarten (z.B. Personalisierung, Fancard)
- Reduzierung des Gästekontingents auf 5 Prozent
- Kompletter Ausschluss der Gästefans
- Geisterspiele (auch Ausschluss der Heimfans)
- Verbot jeglicher Fanutensilien
- Schärfste Einlasskontrollen (Spürhunde, Scanner etc.)
- Reglementierte Anreise aller Gästefans (Karten nur inkl. organisierter Anfahrt, Reiseverbote)
- vollständiger Wegfall der Stehplätze und dadurch drastisch steigende Kartenpreise
- Verschärfung der Stadionverbotsrichtlinien
- Mehr Meldeauflagen und Stadtverbote an Spieltagen
Das alles sind keine Phantasien, sondern tatsächliche Forderungen an die DFL und den DFB. Weder ihr noch wir wollen die viel zitierten italienischen oder englischen Verhältnisse. Es liegt aber an euch, dass solche Forderungen nicht mehr gestellt oder gar
in die Tat umgesetzt werden müssen.
Wir fordern deshalb Verantwortung und Respekt von euch, wie ihr sie auch von allen anderen erwartet. Ihr seid verantwortlich für euch, eure Fanszene und die Fankultur, die ihr am Leben erhalten wollt.
Wir werden nicht tatenlos zusehen, wie sich die Fankultur von innen heraus selbst zerstört.
Juni 9th, 2009 by Dennis

Wie die HAZ heute auf ihrem Titelfoto zeigt, erhoffen sich die Karstädter durch Einbürgerung in die BRD bessere Aussichten auf Staatskredite. Bei manchem Karstadt-Mitarbeiter ist aber offensichtlich fraglich, ob nicht der Einbürgerungstest eine unüberwindbare Hürde darstellt.
(Bildausschnitt: Screenshot HAZ-ePaper vom 9.06.2009, darin enthaltenes Foto: Thomas)
September 15th, 2008 by Dennis
Es wird sich rumgesprochen haben: Der ffn-Stimmenimitator Jochen Krause hat die hessische SPD-Vorsitzende und verhinderte Ministerpräsidentin Andrea Ypsilanti angerufen und sich als Franz Müntefering ausgegeben. Ypsilanti soll gelacht und die Veröffentlichung des Mitschnitts dennoch untersagt haben. Gleichwohl kursiert der Mitschnitt mittlerweile im Internet; auf Youtube wurden einige Uploads offenbar gelöscht, andere sind aber (jetzt) noch verfügbar.
Nun lese ich eben bei Spiegel Online, dass Ypsilanti gegen die Medien, die aus dem Gespräch zitieren, rechtlich vorgehen will. Ob das politisch besonders clever ist, halte ich für sehr zweifelhaft – der Mitschnitt ist in der Welt, und jede Maßnahme, ihn wieder aus der Welt zu schaffen, bringt dem Mitschnitt mehr Aufmerksamkeit und lässt es so aussehen, als müsse das, was gesagt wurde, Ypsilanti peinlich sein.
Rechtlich ist die Sache schwieriger. Grundsätzlich besteht für die Mitteilung über den wesentlichen Inhalt einer (rechtswidrigen) Aufnahme eines Telefongesprächs eine Strafbarkeit gem. § 201 Abs. 2 Nr. 2 StGB. Allerdings heißt es dort auch: “Die Tat nach Satz 1 Nr. 2 ist nur strafbar, wenn die öffentliche Mitteilung geeignet ist, berechtigte Interessen eines anderen zu beeinträchtigen.”
Was damit gemeint ist, lässt sich in der Bundestags-Drucksache 11/7414 auf Seite 4 ausführlich nachlesen: Es geht um eine Interessenabwägung zwischen den Rechten des Betroffenen und dem Interesse der Öffentlichkeit. Nur, wenn das Interesse der Öffentlichkeit das persönliche Interesse der Frau Ypsilanti überragt, ist eine Pressemeldung über den Gesprächsinhalt also zulässig. Ich halte solche Strafnormen für wenig sinnvoll; Strafgesetze sollen hinreichend bestimmt sein und für jedermann klar erkennen lassen, was strafbar ist und was nicht. Der Gesetzgeber muss die wesentlichen Interessenabwägungen vornehmen. Soll sie erst der Strafrichter vornehmen, bedeutet das, dass man bei der Wahrnehmung (vermeintlich) berechtigter Interessen an den Randbereichen stets mit einem Bein in der Strafbarkeit steht- kein angenehmes Gefühl und vor allem kaum mehr rechtsstaatliche Arbeitsbedingungen für Journalisten.
Gleichwohl ist das Gesetz so in der Welt. Der Gesetzgeber hat sich bei dieser wenig praktikablen Vorschrift auf die Wallraff-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gestützt. Demnach sind Presseberichte über wahrheitsgemäße Tatsachen von der Presse- und der Meinungsfreiheit des Art. 5 GG geschützt, während Andrea Ypsilanti sich auf das allgemeine Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 berufen kann. Abzuwägen ist also die öffentliche Funktion der Presse gegen die Persönlichkeitsrechte. Einerseits haben wir einen Ulk-Anruf mit wenig investigativ-journalistischem Anspruch und die Ausnutzung eines besonderen Vertrauensverhältnisses durch die Imitiation eines persönlichen Vertrauten – Franz Müntefering. Andererseits haben wir jedoch Ypsilantis politische Position zu den Vorgängen in Hessen und zum Verhältnis ihrer Person und der SPD zur Linkspartei sowie die entsprechende Bildung einer Regierungsmehrheit in Hessen – Vorgänge, die in der öffentlichen Wahrnehmung in ganz Deutschland eine überragende Position einnehmen. Ich möchte daher dazu tendieren, die Veröffentlichung von wesentlichen Inhalten des Mitschnitts für zulässig zu halten. Allerdings: Sicher genug, um das selbst zu tun, bin ich mir bisher noch nicht – Ermunterungen nehme ich aber gern entgegen.
Oktober 15th, 2007 by Dennis
Innenminister (“Verfassungsminister”) Wolfgang Schäuble hat im Hinblick auf den Bundestrojaner und das Bundesverfassungsgericht gesagt: “Karlsruhe schreibt Urteile, keine Gesetze”.
Herrn Dr. jur. Wolfgang Schäuble scheint das Bundesverfassungsgerichtsgesetz entfallen zu sein.
§ 31 BVerfGG lautet nämlich:
(1) Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts binden die Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie alle Gerichte und Behörden.
(2) In den Fällen des § 13 Nr. 6, 6a, 11, 12 und 14 hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Gesetzeskraft. Das gilt auch in den Fällen des § 13 Nr. 8a, wenn das Bundesverfassungsgericht ein Gesetz als mit dem Grundgesetz vereinbar oder unvereinbar oder für nichtig erklärt. Soweit ein Gesetz als mit dem Grundgesetz oder sonstigem Bundesrecht vereinbar oder unvereinbar oder für nichtig erklärt wird, ist die Entscheidungsformel durch das Bundesministerium der Justiz im Bundesgesetzblatt zu veröffentlichen. Entsprechendes gilt für die Entscheidungsformel in den Fällen des § 13 Nr. 12 und 14.