<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?>
<rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
	xmlns:slash="http://purl.org/rss/1.0/modules/slash/"
	>

<channel>
	<title>Dennis Jlussi &#187; Freiheit</title>
	<atom:link href="http://www.jlussi.eu/tag/freiheit/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>http://www.jlussi.eu</link>
	<description>Website &#124; Blog &#124; Album</description>
	<lastBuildDate>Mon, 30 Aug 2010 12:59:57 +0000</lastBuildDate>
	<generator>http://wordpress.org/?v=2.9.2</generator>
	<language>en</language>
	<sy:updatePeriod>hourly</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>1</sy:updateFrequency>
			<item>
		<title>Offener Brief der Fanbeauftragten</title>
		<link>http://www.jlussi.eu/2010/03/09/offener-brief-der-fanbeauftragten/</link>
		<comments>http://www.jlussi.eu/2010/03/09/offener-brief-der-fanbeauftragten/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 09 Mar 2010 14:27:33 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Dennis</dc:creator>
				<category><![CDATA[Persönliches]]></category>
		<category><![CDATA[Politisches]]></category>
		<category><![CDATA[Freiheit]]></category>
		<category><![CDATA[Fußball]]></category>
		<category><![CDATA[Hannover 96]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.jlussi.eu/?p=241</guid>
		<description><![CDATA[Den folgenden Offenen Brief haben die Fanbeauftragten aller Bundesliga-Clubs veröffentlicht. Interessant daran ist vor allem, mit welchen absurden Forderungen manche Politiker auf den DFB zukommen&#8230;
Hier der Brief im Volltext:
Liebe Fußballfans,
Woche für Woche begleiten Tausende von euch ihre Mannschaften zu Heim- und Auswärtsspielen. Ihr unterstützt euer Team lautstark, kreativ und farbenfroh. Wir als Fanbeauftragte wünschen uns [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Den folgenden Offenen Brief haben die Fanbeauftragten aller Bundesliga-Clubs veröffentlicht. Interessant daran ist vor allem, mit welchen absurden Forderungen manche Politiker auf den DFB zukommen&#8230;</p>
<p>Hier der Brief im Volltext:</p>
<blockquote><p>Liebe Fußballfans,</p>
<p>Woche für Woche begleiten Tausende von euch ihre Mannschaften zu Heim- und Auswärtsspielen. Ihr unterstützt euer Team lautstark, kreativ und farbenfroh. Wir als Fanbeauftragte wünschen uns diese Form der Fankultur und unterstützen diese nach besten Kräften. Leider werden unsere und auch eure Bemühungen durch verschiedene Zwischenfälle in den vergangenen Monaten mehr und mehr ad absurdum geführt.</p>
<p>Pyrotechnik, zunehmende Gewalt, gegenseitiges Berauben und das anschließende Präsentieren der geraubten Fanartikel sind Fehlentwicklungen, die wir nicht wünschen und die uns zunehmend Sorge bereiten. Vor allem Teile der Ultra-Szenen schaden<br />
dadurch sich selbst und am Ende allen Fans.</p>
<p>Das Beispiel der Fans des 1. FC Nürnberg beim Auswärtsspiel in Bochum hat vielen die Augen geöffnet: Pyrotechnik ist kein harmloses Stilmittel, um der Kurve Farbe zu geben. Pyrotechnik ist hochgefährlich und fordert seit Jahren Verletzte im Fußball.<br />
Der Druck der Politik steigt mit jeder dieser sinnlosen Aktionen:</p>
<ul>
<li>Restriktive Vergabepolitik von Auswärtskarten (z.B. Personalisierung, Fancard)</li>
<li>Reduzierung des Gästekontingents auf 5 Prozent</li>
<li>Kompletter Ausschluss der Gästefans</li>
<li>Geisterspiele (auch Ausschluss der Heimfans)</li>
<li>Verbot jeglicher Fanutensilien</li>
<li>Schärfste Einlasskontrollen (Spürhunde, Scanner etc.)</li>
<li>Reglementierte Anreise aller Gästefans (Karten nur inkl. organisierter Anfahrt, Reiseverbote)</li>
<li>vollständiger Wegfall der Stehplätze und dadurch drastisch steigende Kartenpreise</li>
<li>Verschärfung der Stadionverbotsrichtlinien</li>
<li>Mehr Meldeauflagen und Stadtverbote an Spieltagen</li>
</ul>
<p>Das alles sind keine Phantasien, sondern tatsächliche Forderungen an die DFL und den DFB. Weder ihr noch wir wollen die viel zitierten italienischen oder englischen Verhältnisse. Es liegt aber an euch, dass solche Forderungen nicht mehr gestellt oder gar<br />
in die Tat umgesetzt werden müssen.</p>
<p>Wir fordern deshalb Verantwortung und Respekt von euch, wie ihr sie auch von allen anderen erwartet. Ihr seid verantwortlich für euch, eure Fanszene und die Fankultur, die ihr am Leben erhalten wollt.</p>
<p>Wir werden nicht tatenlos zusehen, wie sich die Fankultur von innen heraus selbst zerstört.</p></blockquote>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.jlussi.eu/2010/03/09/offener-brief-der-fanbeauftragten/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Ypsilanti und die Pressefreiheit</title>
		<link>http://www.jlussi.eu/2008/09/15/ypsilanti-und-die-pressefreiheit/</link>
		<comments>http://www.jlussi.eu/2008/09/15/ypsilanti-und-die-pressefreiheit/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 15 Sep 2008 21:16:52 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Dennis</dc:creator>
				<category><![CDATA[Juristisches]]></category>
		<category><![CDATA[Politisches]]></category>
		<category><![CDATA[Freiheit]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.jlussi.eu/2008/09/15/ypsilanti-und-die-pressefreiheit/</guid>
		<description><![CDATA[Es wird sich rumgesprochen haben: Der ffn-Stimmenimitator Jochen Krause hat die hessische SPD-Vorsitzende und verhinderte Ministerpräsidentin Andrea Ypsilanti angerufen und sich als Franz Müntefering ausgegeben. Ypsilanti soll gelacht und die Veröffentlichung des Mitschnitts dennoch untersagt haben. Gleichwohl kursiert der Mitschnitt mittlerweile im Internet; auf Youtube wurden einige Uploads offenbar gelöscht, andere sind aber (jetzt) noch [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Es wird sich rumgesprochen haben: Der <a href="http://www.ffn.de/">ffn</a>-Stimmenimitator Jochen Krause hat die hessische SPD-Vorsitzende und verhinderte Ministerpräsidentin Andrea Ypsilanti angerufen und sich als Franz Müntefering ausgegeben. Ypsilanti soll gelacht und die Veröffentlichung des Mitschnitts dennoch untersagt haben. Gleichwohl kursiert der Mitschnitt mittlerweile im Internet; auf Youtube wurden einige Uploads offenbar gelöscht, andere sind aber (jetzt) noch verfügbar.</p>
<p>Nun lese ich eben bei <a href="http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,578360,00.html">Spiegel Online</a>, dass Ypsilanti gegen die Medien, die aus dem Gespräch zitieren, rechtlich vorgehen will. Ob das politisch besonders clever ist, halte ich für sehr zweifelhaft &#8211; der Mitschnitt ist in der Welt, und jede Maßnahme, ihn wieder aus der Welt zu schaffen, bringt dem Mitschnitt mehr Aufmerksamkeit und lässt es so aussehen, als müsse das, was gesagt wurde, Ypsilanti peinlich sein.</p>
<p>Rechtlich ist die Sache schwieriger. Grundsätzlich besteht für die Mitteilung über den wesentlichen Inhalt einer (rechtswidrigen) Aufnahme eines Telefongesprächs eine Strafbarkeit gem. <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__201.html">§ 201 Abs. 2 Nr. 2 StGB</a>. Allerdings heißt es dort auch: <em>&#8220;Die Tat nach Satz 1 Nr. 2 ist nur strafbar, wenn die öffentliche Mitteilung geeignet ist, berechtigte Interessen eines anderen zu beeinträchtigen.&#8221;</em></p>
<p>Was damit gemeint ist, lässt sich in der <a href="http://dip.bundestag.de/btd/11/074/1107414.pdf">Bundestags-Drucksache 11/7414</a> auf Seite 4 ausführlich nachlesen: Es geht um eine Interessenabwägung zwischen den Rechten des Betroffenen und dem Interesse der Ã–ffentlichkeit. Nur, wenn das Interesse der Ã–ffentlichkeit das persönliche Interesse der Frau Ypsilanti überragt, ist eine Pressemeldung über den Gesprächsinhalt also zulässig. Ich halte solche Strafnormen für wenig sinnvoll; Strafgesetze sollen hinreichend bestimmt sein und für jedermann klar erkennen lassen, was strafbar ist und was nicht. Der Gesetzgeber muss die wesentlichen Interessenabwägungen vornehmen. Soll sie erst der Strafrichter vornehmen, bedeutet das, dass man bei der Wahrnehmung (vermeintlich) berechtigter Interessen an den Randbereichen stets mit einem Bein in der Strafbarkeit steht- kein angenehmes Gefühl und vor allem kaum mehr rechtsstaatliche Arbeitsbedingungen für Journalisten.</p>
<p>Gleichwohl ist das Gesetz so in der Welt. Der Gesetzgeber hat sich bei dieser wenig praktikablen Vorschrift auf die <a href="http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv066116.html">Wallraff-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts</a> gestützt. Demnach sind Presseberichte über wahrheitsgemäße Tatsachen von der Presse- und der Meinungsfreiheit des Art. 5 GG geschützt, während Andrea Ypsilanti sich auf das allgemeine Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 berufen kann. Abzuwägen ist also die öffentliche Funktion der Presse gegen die Persönlichkeitsrechte. Einerseits haben wir einen Ulk-Anruf mit wenig investigativ-journalistischem Anspruch und die Ausnutzung eines besonderen Vertrauensverhältnisses durch die Imitiation eines persönlichen Vertrauten &#8211; Franz Müntefering. Andererseits haben wir jedoch Ypsilantis politische Position zu den Vorgängen in Hessen und zum Verhältnis ihrer Person und der SPD zur Linkspartei sowie die entsprechende Bildung einer Regierungsmehrheit in Hessen &#8211; Vorgänge, die in der öffentlichen Wahrnehmung in ganz Deutschland eine überragende Position einnehmen. Ich möchte daher dazu tendieren, die Veröffentlichung von wesentlichen Inhalten des Mitschnitts für zulässig zu halten. Allerdings: Sicher genug, um das selbst zu tun, bin ich mir bisher noch nicht &#8211; Ermunterungen nehme ich aber gern entgegen.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.jlussi.eu/2008/09/15/ypsilanti-und-die-pressefreiheit/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Wilderei im Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung</title>
		<link>http://www.jlussi.eu/2007/11/21/ifg-justizministerium-deckelung-abmahnung/</link>
		<comments>http://www.jlussi.eu/2007/11/21/ifg-justizministerium-deckelung-abmahnung/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 21 Nov 2007 18:53:11 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Dennis</dc:creator>
				<category><![CDATA[Juristisches]]></category>
		<category><![CDATA[Amtsschimmel]]></category>
		<category><![CDATA[Freiheit]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.jlussi.eu/2007/11/21/ifg-justizministerium-deckelung-abmahnung/</guid>
		<description><![CDATA[Nachdem ich neulich einen interessanten Vortrag von RA Martin Stabno über die Entwicklung des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) gehört habe, möchte ich meine eigenen Erfahrungen mit dem Thema kurz zum Besten geben. Auch wenn sie bereits ein knappes Jahr alt sind, haben sie an Aktualität nichts eingebüßt. Um es vorwegzunehmen: Wenn man Informationen haben möchte, die politisch [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Nachdem ich neulich einen interessanten Vortrag von <a href="http://www.recht-freundlich.de/stabno.php?l1=2&amp;l2=2">RA Martin Stabno</a> über die Entwicklung des Informationsfreiheitsgesetzes (<a href="http://www.gesetze-im-internet.de/ifg/">IFG</a>) gehört habe, möchte ich meine eigenen Erfahrungen mit dem Thema kurz zum Besten geben. Auch wenn sie bereits ein knappes Jahr alt sind, haben sie an Aktualität nichts eingebüßt. Um es vorwegzunehmen: Wenn man Informationen haben möchte, die politisch sensitiv sind, ist der Informationsanspruch nichts wert.<span id="more-49"></span><br />
Ich habe am 27.11.2006 zur Vorbereitung <a href="/2006/12/11/abmahnung-97a-urhg/">eines Beitrags über den neuen § 97a UrhG</a> einen Antrag nach dem IFG an das Bundesministerium der Justiz gerichtet mit der Bitte, mir den (nicht veröffentlichten) Referentenentwurf zur Einführung des § 97a UrhG (Deckelung der Abmahnkosten für den Abgemahnten) zuzusenden.</p>
<p>Gemäß § 9 Abs. 1 IFG hätte mein Antrag bis zum 27.12.2006 beschieden sein müssen (a.A.: sollen). Am 3.01.2007 ist mir dann der Bescheid des Bundesjustizministeriums zugegangen. Von der Nichteinhaltung der Frist (die wegen der Weihnachtsfeiertage vielleicht nicht ganz  unverständlich ist) abgesehen, hat mich auch der Inhalt des<br />
<a title="IFG-Anfrage Justizministerium" href="http://www.jlussi.eu/wp-content/uploads/2007/11/ifg-bmj.pdf">Bescheides (pdf 1,2 MB)</a> nicht gerade begeistert: Mein Antrag wurde abgewiesen. Dem Informationszugang, so das Ministerium, stünden Hinderungsgründe nach § 3 Nr. 3b und § 4 IFG entgegen.</p>
<p>Die Vorschriften im Wortlaut:</p>
<p><em><strong>§ 3 Schutz von besonderen öffentlichen Belangen</strong><br />
Der Anspruch auf Informationszugang besteht nicht, [...]<br />
3. wenn und solange [...]<br />
b) die Beratungen von Behörden beeinträchtigt werden,</em></p>
<p>und die andere Vorschrift:</p>
<p><em><strong>§ 4 Schutz des behördlichen Entscheidungsprozesses</strong><br />
(1) Der Antrag auf Informationszugang soll abgelehnt werden für Entwürfe zu Entscheidungen sowie Arbeiten und Beschlüsse zu ihrer unmittelbaren Vorbereitung, soweit und solange durch die vorzeitige Bekanntgabe der Informationen der Erfolg der Entscheidung oder bevorstehender behördlicher Maßnahmen vereitelt würde. Nicht der unmittelbaren Entscheidungsvorbereitung nach Satz 1 dienen regelmäßig Ergebnisse der Beweiserhebung und Gutachten oder Stellungnahmen Dritter.<br />
(2) Der Antragsteller soll über den Abschluss des jeweiligen Verfahrens informiert werden.</em></p>
<p>Zur weiteren Begründung hieß es, der Entwurf werde gerade mit anderen Ressorts abgestimmt und dies sei der nicht ausforschbare Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung. Mich hat das alles nicht überzeugt.</p>
<p>Nach § 3 Nr. 3 lit. b wäre es erforderlich, dass die Beratungen von Behörden beeinträchtigt würden. Ich vermag nicht zu erkennen, inwieweit eine Einsicht in den Referentenentwurf die Abstimmung des Justizministeriums mit anderen Bundesministerien oder sonstigen Behörden beeinträchtigen könnte. Was soll sich an den Beratungen mit anderen Stellen ändern, wenn ich Kenntnis vom Inhalt des Referentenentwurfes hätte? § 3 Nr. 3 lit. b kann m.E. nur dann den Anspruch auf Informationszugang vereiteln, wenn die Arbeit der Behörde dadurch unzumutbar beeinträchtigt würde.</p>
<p>Es bestand m.E. auch kein berechtigtes Interesse an der &#8220;Geheimhaltung&#8221; eines Gesetzentwurfs. Ein früherer Entwurf war bereits veröffentlicht worden und die Deckelung war von der Bundesjustizministerin Brigitte Zypries bereits auf dem Anwaltstag und in einer Pressemitteilung <a href="http://www.bmj.bund.de/enid/0,742ef2706d635f6964092d0932343638093a095f7472636964092d0933303334/Reden/Brigitte_Zypries_zc.html">angekündigt</a> worden. Ich vermag nicht zu erkennen, wie eine angebliche exekutive Kernkompetenz beeinträchtigt werden kann, indem für ein bereits öffentlich bekannt gemachtes Gesetzgebungsvorhaben einem Antragsteller im konkreten Wortlaut mitgeteilt wird.</p>
<p>Die Vorbereitung von Gesetzen durch die Bundesministerien fällt, wie ich bereits im Antragsschreiben ausgeführt hatte, nach dem ausdrücklichen Willen des Gesetzgebers in den Anwendungsbereich des Informationsfreiheitsgesetzes (vgl. BT-Drs. 15/4493, S. 7). Überhaupt kann m.E. eine exekutive Eigenverantwortung dem Informationsanspruch nicht entgegengehalten werden. Mein Auskunftsbegehren beeinträchtigt schließlich die staatsorganisationsrechtlichen Befugnisse der Bundesregierung nicht. Ich mache ja dem Justizministerium in keiner Weise das Recht streitig, den Entwurf mit anderen Bundesministerien abzustimmen und selbstverständlich mache ich der Bundesregierung nicht ihr Initiativrecht für die Gesetzgebung streitig. Die exekutiven Kompetenzen der Bundesregierung insgesamt wären durch den Informationszugang völlig unbeeinträchtigt geblieben.</p>
<p>Das Justizministerium hat in dem Bescheid auch nicht einmal abstrakt dargelegt, wie und warum mein Auskunftsbegehren den Entscheidungsprozess verzögert hätte (§ 4 IFG). Soweit man nur auf das Justizministerium abstellt, ist nicht erkennbar, warum eine Entscheidung (welche eigentlich?) auch nur einen Tag später getroffen werden können, weil mir Zugang zu den Informationen gewährt worden wäre. Sofern man auf das Gesetzgebungsvorhaben insgesamt abstellt, ist ebenfalls nicht klar, warum auch nur die abstrakte Gefahr bestehen könnte, dass ein Initiativbeschluss der Bundesregierung, ein Beschluss des Bundesrates oder des Bundestages oder das Inkrafttreten des Gesetzes dadurch auch nur um einen einzigen Tag verzögert worden wäre, wenn mir Zugang zu den Informationen antragsgemäß gewährt worden wäre.</p>
<p>Ich habe dennoch auf einen Widerspruch verzichtet, schließlich ist die Drohung, dass bereits ein Widerspruchsverfahren Geld kostet, unmissverständlich. Übrigens: Die spätere Information über den Abschluss des Verfahrens (§ 4 Abs. 2 IFG) habe ich natürlich nie erhalten.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.jlussi.eu/2007/11/21/ifg-justizministerium-deckelung-abmahnung/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>VisuKom erhebt Verfassungsbeschwerde gegen § 202c StGB</title>
		<link>http://www.jlussi.eu/2007/10/31/visukom-202c-stgb-verfassungsbeschwerde/</link>
		<comments>http://www.jlussi.eu/2007/10/31/visukom-202c-stgb-verfassungsbeschwerde/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 31 Oct 2007 19:23:35 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Dennis</dc:creator>
				<category><![CDATA[Juristisches]]></category>
		<category><![CDATA[Freiheit]]></category>
		<category><![CDATA[IT-Recht]]></category>
		<category><![CDATA[§202c]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.jlussi.eu/2007/10/31/visukom-202c-stgb-verfassungsbeschwerde/</guid>
		<description><![CDATA[Die Bamberger IT-Sicherheitsfirma VisuKom hat nach eigenen Angaben gegen § 202c StGB Verfassungsbeschwerde eingelegt. Ein solches Vorgehen ist naheliegend und ist auch in meiner Stellungnahme zu § 202c für EICAR empfohlen worden. Es ist zu hoffen, dass das Bundesverfassungsgericht wenigstens einen begründeten Ablehnungsbeschluss fasst, wie es dies in seiner Entscheidung vom 9.05.2006 hinsichtlich der ähnlichen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Bamberger IT-Sicherheitsfirma <a href="http://www.visukom.net">VisuKom</a> hat nach eigenen Angaben gegen § 202c StGB Verfassungsbeschwerde eingelegt. Ein solches Vorgehen ist naheliegend und ist auch in meiner <a href="/2007/10/19/eicar-202c-hacker_tools-systems_2007/">Stellungnahme zu § 202c für EICAR</a> empfohlen worden. Es ist zu hoffen, dass das Bundesverfassungsgericht wenigstens einen begründeten Ablehnungsbeschluss fasst, wie es dies in seiner <a href="http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20060509_2bvr158905.html">Entscheidung vom 9.05.2006</a> hinsichtlich der ähnlichen Rechtsrisiken für die Hersteller von Tools für die Kilometerzählereinstellung bei Kraftfahrzeugen (Strafbarkeit nach <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__22b.html">§ 22b StVG</a>) getan hat.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.jlussi.eu/2007/10/31/visukom-202c-stgb-verfassungsbeschwerde/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Karlsruhe schreibt Gesetze, Herr Schäuble!</title>
		<link>http://www.jlussi.eu/2007/10/15/verfassungsminister-schaeuble-bverfgg/</link>
		<comments>http://www.jlussi.eu/2007/10/15/verfassungsminister-schaeuble-bverfgg/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 15 Oct 2007 18:39:50 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Dennis</dc:creator>
				<category><![CDATA[Politisches]]></category>
		<category><![CDATA[Freiheit]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.jlussi.eu/2007/10/15/verfassungsminister-schaeuble-bverfgg/</guid>
		<description><![CDATA[Innenminister (&#8220;Verfassungsminister&#8221;) Wolfgang Schäuble hat im Hinblick auf den Bundestrojaner und das Bundesverfassungsgericht gesagt: &#8220;Karlsruhe schreibt Urteile, keine Gesetze&#8221;.
Herrn Dr. jur. Wolfgang Schäuble scheint das Bundesverfassungsgerichtsgesetz entfallen zu sein.
§ 31 BVerfGG lautet nämlich:
(1) Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts binden die Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie alle Gerichte und Behörden.
(2) In den Fällen des § [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Innenminister (&#8220;Verfassungsminister&#8221;) Wolfgang Schäuble hat im Hinblick auf den Bundestrojaner und das Bundesverfassungsgericht <a href="http://www.netzeitung.de/deutschland/779551.html">gesagt</a>: &#8220;Karlsruhe schreibt Urteile, keine Gesetze&#8221;.</p>
<p>Herrn Dr. jur. Wolfgang Schäuble scheint das <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/bverfgg/">Bundesverfassungsgerichtsgesetz</a> entfallen zu sein.</p>
<p>§ 31 BVerfGG lautet nämlich:</p>
<p>(1) Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts binden die Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie alle Gerichte und Behörden.<br />
(2) In den Fällen des § 13 Nr. 6, 6a, 11, 12 und 14 hat <strong>die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Gesetzeskraft</strong>. Das gilt auch in den Fällen des § 13 Nr. 8a, wenn das Bundesverfassungsgericht ein Gesetz als mit dem Grundgesetz vereinbar oder unvereinbar oder für nichtig erklärt. Soweit ein Gesetz als mit dem Grundgesetz oder sonstigem Bundesrecht vereinbar oder unvereinbar oder für nichtig erklärt wird, ist die Entscheidungsformel durch das Bundesministerium der Justiz im Bundesgesetzblatt zu veröffentlichen. Entsprechendes gilt für die Entscheidungsformel in den Fällen des § 13 Nr. 12 und 14.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.jlussi.eu/2007/10/15/verfassungsminister-schaeuble-bverfgg/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
	</channel>
</rss>
